Die Metall Design AG ist ein Meisterbetrieb, der schon seit 1999 kreative Ideen mit wohnlicher Gemütlichkeit und praktischer Funktionalität verbindet, auch bei Vollblechtreppen Bern. Von Frauenkappeln aus betreuen wir unsere Kunden in Bolligen, Laupen, Köniz, Kerzers, Wabern sowie Bern. Zu unseren gängigsten Materialien zählen Holz ebenso wie Metall. Die kühle Funktionalität des Metalls lässt sich ausgezeichnet mit der angenehmen Wärme des Naturrohstoffs Holz verarbeiten. Profunde Fachkenntnis gepaart mit langjähriger Erfahrung im Möbel- sowie Metallgewerbe zeichnet unseren Betrieb aus.
Was ist unter Vollblechtreppen zu verstehen?
Dabei handelt es sich um eine Treppe, die komplett aus Metall gefertigt ist. Zum einen lässt sich hier einiges an modernem Design einbringen und mit dem herkömmlichen traditionellen Ambiente verbinden. Zum anderen sorgen wir dafür, dass die Funktionalität und Stabilität trotzdem gewahrt bleibt. Treppen müssen schließlich auch Standards, Normen, Gesetze und Sicherheitsvorschriften erfüllen können. Dies dient zur allererst Ihrer Sicherheit. Vollblechtreppen müssen auch rutschfest und robust sein, um den täglichen Dauereinsatz gewachsen zu sein.
Wo können Vollblechtreppen verwendet werden?
Bevorzugt werden sie in allen gewerblichen Bereichen eingesetzt. Aber auch für Aussenbereiche, Kellerbereiche, am Dachboden oder als Feuerschutztreppe werden Vollblechtreppen oft verwendet. Im Wohnbereich gelten sie als interessanter Hingucker und setzen kühle Akzente.
Welche Vorteile bietet diese Art von Treppen?
Vollblechtreppen sind leicht zu reinigen, rutschfest und stabil. Sie lassen sich leicht formen und individuell gestalten. Treppen aus Metall nutzen sich so gut wie gar nicht ab.
Wie sind Vollblechtreppen technisch und rechtlich definiert?
In den Kantonen Genf, Basel-Land und Freiburg kommen besondere Regelungen für die technische Ausstattungen zum Tragen. Ausgeschlossen sind Bern, Bolligen, Kerzers, Laupen, Wabern und Köniz. Bei Vollblechtreppen hat die Sicherheit oberste Priorität. Hier kommt es vor allem auf die Stabilität und Rutschfestigkeit an. Die betreffende, jeweilige Haftung ist im Obligationenrecht Art. 41 ff Haftung (des Auftragnehmers) und Art. 58 Haftung (des Werkeigentümers) näher dargelegt. Die anerkannten Regeln der Technik (Normalen) sind in den Bauordnungen geregelt. Manche Gemeinden haben ihre eigenen zusätzlichen Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften festgelegt. Das Bauproduktegesetz vom 8. Oktober 1999 kommt auch bei Vollblechtreppen zum Tragen. Dabei werden der Brandschutz, die mechanische Festigkeit sowie die Stabilität berücksichtigt. Als Meisterbetrieb sind wir uns unserer grossen Verantwortung natürlich bewusst. Die technischen und gesetzlichen
Grundlagen sind uns selbstverständlich bestens bekannt. Es versteht sich von selbst, dass wir Ihnen jederzeit auch diesbezüglich bei der Auswahl sowie beim Einbau Ihrer Vollbelchtreppen mit Rat und Tat hilfreich zur Seite stehen.
Fazit
Vollblechtreppen, die als Feuerschutztreppen fungieren sollen, müssen bestimmten Sicherheitskriterien entsprechen. Dabei beraten wir Sie als Meisterbetrieb gerne. Eine Besichtigung vor Ort ist in jedem Fall sehr hilfreich und in diesem Fall ratsam. Stabilität, Langlebigkeit sowie Widerstandsfähigkeit sowie die Zufriedenheit der Kunden mit unseren Vollblechtreppen sind uns wichtig. Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an Ihren alten Vollblechtreppen nehmen wir natürlich ebenfalls gerne mit den verschiedensten Methoden in Angriff. Darüber hinaus sorgt die Metall Design für Ihre tägliche Sicherheit.